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Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 07:53
Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Der Aufbau und die Funktionen des Amtes für Religionsangelegenheiten
(Diyanet)
Prof. Dr. Ali Bardakoğlu


Ich möchte an dieser Stelle zuerst auf die historischen Wurzeln des Amtes für
Religionsangelegenheiten eingehen, bevor ich im Einzelnen die Struktur, die
rechtlichen Grundlagen sowie die gesellschaftliche und institutionelle Funktion
dieses Amtes erläutere. Das Amt für Religionsangelegenheiten ist keine
Institution, die nicht über weit in die Vergangenheit zurückreichende Wurzeln
verfügen würde, es ist nur eine moderne Erscheinungsform der Kulturen und
Zivilisationen dieses Teils der Welt und war bereits fest in den Strukturen des
Osmanischen Reiches verankert.

a) Institution und Struktur des Amtes des obersten Religionsgelehrten im
Osmanischen Reich setzen sich nicht automatisch in gleicher Form im während
der Gründung der Republik etablierten Amt für Religionsangelegenheiten fort.
Zwischen beiden Institutionen bestehen sowohl funktionelle als auch inhaltliche
Unterschiede. In der osmanischen Gesellschaft haben sich die Beziehungen
zwischen Religion und Politik sowie die Organisation des Religionswesens mit
Unterstützung des Staates, aber trotzdem auf eine eigenständige Weise
herausgebildet; dieser Zustand wurde bei Gründung der Republik weitgehend
bewahrt und fortgeführt, obwohl sich Einschränkungen auf einigen Gebieten
zeigten. Das eigentliche Oberhaupt des Religionswesens im Osmanischen Reich
war nicht der oberste Religionsgelehrte, sondern der Sultan; der oberste
Religionsgelehrte führte sein Amt nur durch eine Ermächtigung des Sultans aus.
Natürlich müssen wir hier auch auf das Rechtssystem und auf die Richter im
Osmanischen Reich eingehen. Đlber Ortaylı hat wichtige Arbeiten auf diesem
Gebiet veröffentlicht. Die Richter im Osmanischen Reich führten ihr Amt
weisungsgebunden an die Erlasse des obersten Religionsgelehrten aus, hatten
aber neben ihrer richterlichen Funktion auch gleichzeitig gewisse Funktionen
innerhalb der Stadt- oder Dorfverwaltung inne. Ihnen ebenso wie dem obersten
Religionsgelehrten oblag die Unterweisung in Religionsunterricht; diese
Funktionen wurden im Zuge der Gründung der Republik jedoch voneinander
getrennt. Religiöse Erziehung und Ausbildung unterstanden von nun an dem
Nationalen Erziehungsministerium. Das früher existierende Ministerium für
Fromme Stiftungen und Schariarecht wurde desgleichen in eigenständige
Abteilungen aufgelöst. Das Amt für Religionsangelegenheiten wurde bei
Gründung der Republik als eine Institution eingerichtet, der die Beaufsichtigung
des Religionswesens in der Gesellschaft sowie die Pflege und Überwachung der
Gotteshäuser oblag.
Mit der Einrichtung dieser Institution wurden zum einen die im Osmanischen
Reich bereits etablierten Strukturen des Religionswesens fortgeführt, zum
anderen aber auch die laizistischen Strukturen des Staates bedacht in der
Ausrichtung des Amtes hierauf. Das Amt war vorrangig mit der Aufgabe betraut
worden, sich um das Religionswesen zu kümmern, die Gesellschaft in Fragen
der Religion aufzuklären und die Gotteshäuser und Anbetungsstätten zu
verwalten.

b) Hier möchte ich mit einigen Sätzen auf das Wort „Religionswesen“ näher
eingehen. In der klassischen Religionsliteratur wird dieses Wort im Allgemeinen
als das Gegenstück zum religiösen Recht betrachtet. Während das religiöse
Recht rechtliche, politische und administrative Beziehungen zwischen den
Menschen sowie die bei Verletzung dieser Umstände verhängten materiellen
Sanktionen in tatsächlich gegebenen Einrichtungen regelt, ist das
Religionswesen ein übergeordneter, aufgesetzter Wert; dieser Begriff bringt die
geistigen, inneren und sittlichen Aspekte der Religion zum Ausdruck. Dieser
Begriff ist nach heutigem Verständnis das Gegenteil zu einer richterlichen
Entscheidung, nämlich der im Inneren des Menschen ablaufende Prozess, bei
dem die innere Haltung des Menschen sich in all ihren Aspekten zeigt und seine
Verantwortung gegenüber Gott zum Tragen kommt. Eine richterliche
Entscheidung stellt den Menschen bisweilen nicht zufrieden; das Innere des
Menschen straft eine solche Entscheidung dann mit Nichtachtung. Das Wort
Religionswesen dagegen bringt die innere Haltung des Menschen, seine
Sittlichkeit und seine innere Religiosität zur Sprache. Aus diesem Grunde kann
die Bezeichnung „Amt für Religionsangelegenheiten“, die nach Gründung der
Republik anstelle des vorher gebräuchlichen Amtes für Religionswesen
eingeführt worden war, so verstanden werden, als sollte hier eine Religiosität auf
sittlicher Ebene zum Ausdruck gebracht werden. Ich jedenfalls gebe dieser
Interpretation den Vorzug. Die Wahl des Wortes Religionswesen zeigt, dass der
Schwerpunkt hier auf der Sittlichkeit vor allem des Verhaltens liegt und uns
glauben macht, dass, unabhängig von den zugrunde gelegten Regeln, hier ein
Prozess anvisiert wurde, der sich auf sittliches und richtiges Verhalten im Inneren
des Menschen stützt.

c) Eine weitere Besonderheit muss hier noch Erwähnung finden, nämlich die
Behauptung, es gäbe im Islam keine Geistlichkeit. Bei dieser Behauptung darf
man aber nicht übertreiben und sich von den historischen Gegebenheiten zu weit
entfernen. Sie wird immer so verstanden, dass es im Islam niemanden gibt, der
im Namen Gottes und der Religion spricht und mit wundertätigen Begabungen
ausgestattet ist. Dabei ist bereits in der Frühzeit des Islam festzustellen, dass
sich eine Klasse von Imamen und Religionsgelehrten herausgebildet hat, die
religiöse Dienstleistungen in der Gesellschaft versehen und die Gottesanbetung
regeln. Die Behauptung, es gäbe keine Geistlichkeit, entspringt einem
überlegenen, theologischen Begriff. Die Geistlichkeit mit ihren auf Wissenschaft
fußenden Wurzeln und die Religion mit ihrer weltlichen Botschaft sind
miteinander verknüpft. Die Einrichtung einer Klasse von Religionsbediensteten
ist mit dem praktischen Leben verbunden und hat sich, wie ich bereits ausgeführt
habe, schon in der Frühzeit herausgebildet. Je nach den sozialen und
institutionellen Gegebenheiten einer Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen
Kulturen und Traditionen hat die Organisation der Klasse der
Religionsbediensteten sich in verschiedener Weise entwickelt: in ziviler oder
gänzlich eigenständiger oder auch in semi-institutioneller bzw. in einer zur Gänze
öffentlichen Ausprägung.

Das Amt für Religionsangelegenheiten kann als Antwort auf die Forderung
gewertet werden, nach der die Organisation der Religionsgelehrten und religiöser
Dienstleistungen in der Gesellschaft in einer Weise ausgeführt werden, die das
öffentliche Wohl und die öffentliche Ordnung schützt. Dieses Fehlen einer
Geistlichkeit in der islamischen Theologie bedeutet aber nicht, dass religiöse
Dienstleistungen im historischen Verlauf der muslimischen Gesellschaften stets
ungeordnet, unkontrolliert und unorganisiert gewesen sind.

d) Das Amt für Religionsangelegenheiten zeichnet sich heute durch drei
grundlegende Besonderheiten aus: es sind dies Öffentlichkeit, Unabhängigkeit
und eine zivile Struktur.

1. Von der Struktur her ist das Amt für Religionsangelegenheiten eine öffentliche
Institution, d.h., es ist im Rahmen der staatlichen Organisation fest verankert.
Dieser Umstand hat seit langem zu schwerwiegenden Diskussionen zwischen
Wissenschaftlern und Juristen darüber geführt, ob das Amt mit der laizistischen
Struktur des Staates harmoniert oder nicht. Diese Frage hängt natürlich eng mit
dem zusammen, was wir unter dem Begriff Laizismus verstehen. An dieser Stelle
möchte ich in Kürze auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu der
Frage, warum das Amt für Religionsangelegenheiten nicht gegen den staatlichen
Laizismus verstößt, eingehen.
Das Verfassungsgericht ist am Ende der von ihm geführten Diskussionen und
Verhandlungen zu der Ansicht gelangt, dass das Amt für
Religionsangelegenheiten durch seine innerhalb der öffentlichen staatlichen
Organisation verankerte Struktur keine Verletzung der laizistischen Prinzipien
darstellt. Wie ist hier aber der Begriff Laizismus zu verstehen? Der laizistische
Staat hat den Religionsangelegenheiten gegenüber Respekt zu bezeugen und
muss die religiösen von den staatlichen Angelegenheiten trennen. Bei genauer
Betrachtung stellt sich dies jedoch nicht als eine vollständige Trennung dar. Der
Laizismus ist keine Unabhängigkeit beider Seiten voneinander, bei der die
Aktivitäten auf jeweils getrennten Gebieten ablaufen - das osmanische Beispiel
zeigt dies auf vielfältige Weise - , sondern eine Beziehung, die sich auf
gegenseitigem Respekt und Ausgleich gründet. Mit anderen Worten, ein die
Alleinherrschaft ausschließendes, aber die gegenseitige Unterstützung
förderndes Verständnis, bei dem hinsichtlich der Entwicklung und des
Fortkommens der Gesellschaft eine auf Gegenseitigkeit beruhende Kooperation
vorgesehen ist. Als Ergebnis hat das Verfassungsgericht sich bei seiner
Entscheidung, nach der die Struktur des Amtes für Religionsangelegenheiten
hinsichtlich ihrer Institutionalität nicht gegen die Prinzipien des Laizismus
verstößt, auf die folgenden Begründungen gestützt:

1. Die Religion darf in staatlichen Angelegenheiten nicht vorherrschend eine
Wirkung ausüben.

2. Jedem Individuum muss ohne Unterschied hinsichtlich seines geistigen
Lebens unbegrenzte Freiheit zugestanden werden; auf diese Weise wird die
Religion unter den Schutz der Verfassung gestellt.

3. Missbrauch und Ausbeutung religiöser Gefühle sind verboten. Zum Zwecke
des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Interessen müssen in Bezug auf
Aktionen und Verhaltensweisen, die unter Überschreitung des geistigen Lebens
des Einzelnen Einwirkungen auf das gesellschaftliche Leben zeigen,
Beschränkungen akzeptiert werden.

4. Dem Staat muss die Ermächtigung zur Kontrolle religiöser Rechte und
Freiheiten zuerkannt werden, damit er als Beschützer der öffentlichen Ordnung
und Rechte auftreten kann.

Diese Entscheidung macht deutlich, dass der Staat sowohl die Religionsfreiheit
unter seinen Schutz nehmen als auch religiöse Forderungen, die geeignet sind,
die öffentliche Ordnung zu zerstören, unter Kontrolle halten muss; auf dem
Gebiet der öffentlichen Freiheiten ist dies ein Austarieren der unterschiedlichsten
öffentlichen Forderungen, die aus den religiösen Überzeugungen des
Individuums entspringen. Eine gesunde und richtige Information der Gesellschaft
zu religiösen Themen, die Etablierung einer bestimmten Ordnung bei der
Organisation religiöser Angelegenheiten oder notwendige Hilfestellungen bei
entsprechenden Forderungen der Staatsbürger gehören zu den grundlegenden,
hierbei verfolgten Zielen und Absichten. Heute scheint es, dass die öffentliche
Facette des Amtes für Religionsangelegenheiten nur mehr eine Institution
darstellt; hierbei ist aber wichtig zu wissen, welche religiösen Dienstleistungen
das Amt für Religionsangelegenheiten anbieten und auf welche Weise es die bei
der Durchführung o.e. Dienstleistungen zustande gekommenen Informationen
erzeugt bzw. weiterleitet. Die Frage, welche Informationen bei einer religiösen
Unterweisung der Massen übermittelt werden, steht in keinem Zusammenhang
mit der Frage und dem Begriff der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit bedeutet, dass bei
Durchführung dieser Dienstleistungen eine für das öffentliche Leben und die
öffentliche Ordnung erforderliche Organisation vorhanden ist und dass ein
Gleichgewicht zwischen weiteren Forderungen auf anderen Gebieten bzw.
anders gearteten Freiheiten geschaffen werden kann.

2. Der zweite Aspekt des Amtes für Religionsangelegenheiten zielt auf die
Freiheit der Verkündung der Religionslehre ab. Wie sehr es von außen auch
unterschiedlich erscheinen mag, so kann ich doch für mein eigenes
Einsatzgebiet und meine Zeit, in der ich dort tätig war, sagen, dass das Amt für
Religionsangelegenheiten ganz auf eigene Initiative mit der ihm eigenen
wissenschaftlichen Präsenz handelt, wenn es um die Vermittlung der
Religionslehre, die Aufklärung der Bürger bezüglich Religionsangelegenheiten
und die Beantwortung von darauf bezogenen Fragen geht. Um diese seine
Mission zu erfüllen, ist das Amt bemüht, hierbei die geeignetste Vorgehens- und
Interpretationsweise zu wählen und dabei seine vollständige Unabhängigkeit und
Eigenständigkeit zur Schau zu stellen. Die Interpretation des laizistischen
Prinzips bedarf nämlich einer solchen Eigenständigkeit, denn Laizismus bedeutet
nicht, dass der Staat sich in religiöse Fragen einmischt oder einer besonderen
Auslegungsweise seinen Vorzug gibt, sondern die Überlassung der
Eigenständigkeit an Individuen und die sie vertretenden öffentlichen Institutionen
übergibt. Sollte nämlich einer bestimmten Staatsreligion der Vorzug gegeben
werden, dann entsteht daraus eine Verletzung des laizistischen Prinzips. Das
Amt für Religionsangelegenheiten stützt sich in seiner Vermittlung des Wissens
über Religionsangelegenheiten und in seiner von ihm weiterentwickelten
Interpretation derselben auf die in der Türkei vorhandenen Möglichkeiten, wobei
sich bezüglich des Wissensschatzes und der persönlichen sowie institutionellen
Ausstattungen und Erfahrungen viele Beziehungen auch zur weiteren
islamischen Welt ergeben.
An dieser Stelle können wir nicht behaupten, dass dabei immer alle Erwartungen
und Hoffnungen erfüllt würden. Das hängt natürlich ein wenig mit der Natur des
religiösen Wissens im Islam und der Breite der Interpretationsmöglichkeiten bei
dieser Religion zusammen. Wenn wir dabei auf 14 Jahrhunderte islamischer
Tradition zurückblicken, sehen wir, dass die Religion viele klare und deutliche
Bestimmungen hervorgebracht hat, aber auch Unterschiede in der religiösen
Tradition nach Gebieten und Regionen vorhanden sind. Religiöse Erfahrung hat
sich in den Formen unseres religiösen Daseins unterschiedlich entwickelt.
Im Islam haben die Vernunft, die persönliche Initiative sowie das
Interpretationsvermögen einen außerordentlich wichtigen Stellenwert inne. Aber
diese Interpretationsmöglichkeiten bedeuten auf der anderen Seite nicht, dass
die Religion ganz unbestimmt, allen Interpretationen zugänglich und von
jedermann verschieden auszulegen ist. Wie sehr man auch einen Bedarf zur
Interpretation sehen mag, so sind die Grenzen dieses Vorgehens doch durch die
religiösen Texte selbst gezogen. So bedingt die authentische Struktur der
Religion mit ihren vorhandenen Quellentexten gleichzeitig eine Möglichkeit zur
Interpretation und eine Unmöglichkeit derselben. Religion ist für uns nicht nur
eine am Runden Tisch zu besprechende Angelegenheit, in der wir nach dem
„science fiction“-Modell alle unsere Vorstellungen einbringen können, sondern
spiegelt das tatsächliche Leben mit all seinen Erfahrungen als ein
soziologisches Phänomen wider. Dieser Umstand gibt auch Antwort auf die
Frage, warum das Amt für Religionsangelegenheiten im Zuge der von ihm
angebotenen religiösen Dienstleistungen und der gesellschaftlichen Aufklärung
in Religionsfragen nicht auf diesen oder jenen, als unvereinbar mit der Religion
erscheinenden Punkt noch eingegangen ist, um ihn einer Lösung zuzuführen,
obwohl es doch seine Tätigkeit in eigenständiger Weise ausführt. Unsere
religiösen Erfahrungen und Traditionen haben uns in einer Weise gelehrt, dass
unsere Freiheit der Interpretation nur eine beschränkte und der Rahmen dieser
Freiheit sehr wohl gesteckt ist.
Ich möchte hier noch einmal wiederholen, dass diese Beschränkung aus der
Natur der Religion, den durch die religiösen Texte zur Verfügung gestellten
Möglichkeiten sowie unserer historischen Erfahrung herrührt, aber keinesfalls
aus dem öffentlichen Aspekt unserer Religion. Da die Erwartungen oder
Auffassungen der Menschen jedoch verschieden sind, verfällt man immer wieder
in den Fehler, die religiösen Dienstleistungen des Amtes und auch die Vorsicht
und Zögerlichkeit, die sogar von den Religionswissenschaftlichen Fakultäten und
den Religionsgelehrten hinsichtlich der Tatsache einer Interpretation an den Tag
gelegt werden, als durch das öffentliche Erscheinungsbild der Religion bedingt
zu sehen. Die Tatsache, dass die sowohl vom Amt für Religionsangelegenheiten
als auch von den Religionswissenschaftlichen Fakultäten ausgegebenen
Interpretationen sich immer etwas zurückhalten und sich nicht allzu sehr von
ihrem Ursprung entfernen, liegt nicht an dem öffentlichen Auftreten und den
öffentlichen Einbindungen, sondern an einem im Islam gepflegten
Konservativismus und seiner Methode, Informationen und Wissen in
Religionsangelegenheiten zur Verfügung zustellen.

3. Die dritte Besonderheit des Amtes für Religionsangelegenheiten beruht auf
seiner vollständig unpolitischen Natur. Das ist ein aus der Demokratie
herrührendes Charakteristikum. Die Tatsache, dass ein großer Teil der
Bevölkerung religiös ist, hat zur eigenständigen Entstehung solcher Art von
Institutionen geführt, die bei der Erfüllung religiöser Pflichten und Bedürfnisse
diese durch das Vermitteln von gesundem Wissen in die richtigen Bahnen zu
lenken vermögen. D.h., dass das Amt für Religionsangelegenheiten auf einer
zivilen Grundlage fußt, die die Garantie dafür bietet, dass das Amt sich
dem tatsächlichen religiösen Leben und seinen Forderungen stellt. Deswegen
beachten wir, wenn wir als Mitglieder des Amtes unsere Aufgaben, die darin
bestehen, den Staatsbürgern religiöse Dienstleistungen anzubieten oder sie in
Fragen der Religion zu beraten, sowohl unsere wissenschaftliche Freiheit bei der
Schaffung von neuen Interpretationsmethoden als auch die Erfahrungen,
Forderungen und Neigungen, die unsere Mitbürger als Muslime verinnerlicht
haben. Diese Beachtung ist aber nicht so zu verstehen, dass wir alles und jedes
gutheißen. Hierbei handelt es sich nämlich um einen Bildungsprozess, und weil
das so ist, befürwortet das Amt nicht irgendwelche extremistischen oder
irrationalen Ansichten, sondern unterstützt vielmehr aus ganzem Herzen die
Erfahrungen, die seit langer Zeit für die Gesellschaft Stabilität, Sicherheit und
Ordnung versprechen. Der auffälligste Unterschied des Amtes für
Religionsangelegenheiten zu einer wissenschaftlichen Institution liegt vielleicht
hierin begründet.
Das Amt für Religionsangelegenheiten ist keine Institution, die unbedingt
versucht, im Rahmen ihres religiösen Dienstes am Mitbürger ihnen von oben
herab ein solches Religionsmodell aufzuzwingen, das ihren religiösen
Erfahrungen und Prioritäten die Grundlage entzieht oder gar missbilligt werden
kann; die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerung sollen vielmehr in ihren
traditionellen Bahnen Beachtung finden. Sollten sich Abweichungen von dieser
Linie ergeben, so wird stets versucht, diese durch die Anwendung des richtigen
Wissens um die Religion zu begradigen und sie im Lichte der korrekt
angewandten Religionswissenschaften den Mitbürgern darzustellen. Dieses ist
die zivile Seite des Amtes für Religionsangelegenheiten. Wie sehr hier auch
öffentliche Empfindlichkeiten Berücksichtigung finden müssen, so sind doch auch
in gleicher Weise freiheitliche und zivile Empfindungen zu berücksichtigen. Es
sind diese drei Charakteristika, die die Aufgaben und die Struktur des Amtes für
Religionsangelegenheiten heute bezeichnen, gleichzeitig wird deutlich, auf
welchen bisweilen heiklen Gebieten die dem Amt gestellten Aufgaben erfüllt
werden müssen.

e) In der islamischen Tradition haben sich Wissenschaftler zu allen Zeiten darum
bemüht, die gesellschaftliche Ordnung und öffentliche Stabilität sowie das
allgemeine Gedankengebäude auf einem bestimmten Niveau zu halten. Da das
Fundament der Gesellschaft auf Wissen ruht, ist die islamische Gesellschaft eine
solche, die stets das richtige Wissen produziert, falsches Wissen von vornherein
ausschließt und durch die Anerkennung einer Wissensautorität zu ihrer eigenen
Entwicklung beiträgt.
Da es im Islam keine Geistlichkeit gibt, könnten die Muslime ihre Kraft, ihre
Befähigung und ihren Respekt nicht aus dem Heiligen herleiten; das wird immer
behauptet. Wo aber leiten sie es dann her? Diese Legitimität wird aus Wissen
und Wissenschaft abgeleitet, die aus der Tradition herrührt, den zeitlichen
Umständen nach interpretiert wird und sich mit den eigentlichen Quellen der
Religion deckt. Dies ist jedoch keine Wissenschaft im positiven Sinne, sondern
ein im Rahmen der eigenen Methode freiheitliches, wesentliches und gesundes
Wissen. Aus diesem Grunde ist das Präsidium gezwungen, stets das
Gleichgewicht zu halten zwischen sich auf Wissen gründenden freiheitlichen
Ansätzen und der Bewahrung seines Respekts gegenüber zivilen Gedanken und
Überlegungen. Wie wichtig auch eine Beachtung der öffentlichen
Empfindlichkeiten und die als eine staatliche Institution zur Schau gestellte
Neutralität sein mögen, so ist es doch genauso wichtig, auf wissenschaftliche
Freiheit und zivile Initiativen zu achten.
Gesundes Wissen heißt hier der Kampf gegen solche Übergriffe wie
Aberglauben, fehlerhaftes Verhalten, Unwissen und unzulässige Neuerungen im
Namen der Religion. In der islamischen Tradition haben den Kampf gegen diese
Übergriffe stets die Religionsgelehrten geführt, denn das Wissen um die Religion
beinhaltet bereits eine solche Auseinandersetzung. D.h., dass das Amt für
Religionsangelegenheiten in toleranter Weise stets darum bemüht ist, ein
gesundes Wissen um die Religion zu vermitteln sowie Tendenzen, die die
Ordnung der Gesellschaft und die Ruhe der Bürger stören oder beeinträchtigen
könnten, abzuschwächen und sie durch Übermittlung von Wissen in die richtige
Richtung zu beeinflussen. Das ist ein risikoreiches Unterfangen. Eine
Religiosität, die sich nicht auf Wissen, sondern auf Gefühle stützt, vermag sich
meistens nicht nach außen hin zu öffnen und bleibt darum stets äußeren
Einflüssen verschlossen. Es ist fast unmöglich, solchen Personen, die sich in
einer gefühlsmäßigen Atmosphäre anderen Kräften und Strömungen hingegeben
haben, durch eine Unterweisung in gesundem Wissen beizukommen. Das Amt
für Religionsangelegenheiten und auch die theologischen Fakultäten in der
Türkei haben die Aufgabe und Verpflichtung, sich bei einer solchen fast
unmöglichen Aufgabenstellung erfolgreich zu zeigen. Ein Erfolg hierbei ist sehr
schwer zu erreichen, aber auf der anderen Seite ist es leicht, die Rechnung für
die Erfolglosigkeit auf diesem Gebiete dem Amt für Religionsangelegenheiten
und den theologischen Fakultäten in die Schuhe zu schieben! Es ist tatsächlich
kein leichtes Unterfangen, auf diesem Gebiete erfolgreich zu sein. So schwer es
ist, jemandem, der in der Ausbildung steht, nahezulegen, das er einer solchen
Ausbildung bedürfe, ebenso schwer ist es, das Wissen einer Person, die sich
selbst als auf der richtigen religiösen Schiene befindlich sieht, zu testen und mit
dieser Person dieses Wissen von neuem zu diskutieren. Trotz allem haben es
die religiösen Zentren in der Türkei und auch das Amt für
Religionsangelegenheiten zu einem beachtlichen Teil geschafft, diesen Erfolg zu
erringen. Sowieso kann man hierbei nicht zu hundert Prozent erfolgreich sein, so
dass wir uns damit begnügen müssen, die Umstände in einem mildernden Licht
zu betrachten. Ich für meinen Teil ziehe es sowieso vor, das Leben mit allem,
was dazugehört, positiv zu betrachten. Schließlich kann ich sagen, dass nach all
den gelebten Erfahrungen sich in der Türkei eine gesunde religiöse Tradition und
ein gesundes Religionsverständnis herausgebildet haben.

f) Bei jeder Gelegenheit versuche ich unseren Freunden aus Europa folgendes
zu vermitteln: Die Türkei ist unter allen islamischen Ländern hinsichtlich ihrer
Religiosität und ihren Erfahrungen hierin im Besitz einer besonderen Bedeutung
und einer beispielhaften Stellung. Sowohl was Bewegung und Durchsichtigkeit
betrifft, als auch durch die Flexibilität in ihrer politischen Struktur und durch den
Laizismus bedingt hat die Türkei eine einzigartige Stellung unter allen
islamischen Ländern inne; auch für die westlichen Länder stellt sie diesbezüglich
eine wichtige Gelegenheit vor. Wenn wir die Absicht haben, die Religionen von
Gewalt und Spannungen zu befreien und sie nicht länger als Quelle und Grund
der zwischen uns stattfindenden Auseinandersetzungen betrachten, sondern ein
gemeinsames Fundament für Frieden schaffen wollen, dann, so bin ich der
tiefsten Überzeugung, ist die Türkei in der Lage, hinsichtlich dieser Erfahrung
einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu leisten.
Ich verstehe unter dem Begriff Dialog den Wunsch nach einem Zusammenleben,
wobei wir uns unserer Unterschiede bewusst sein, sie jedoch nicht übertreiben
und aus ihnen kein großes Problem machen sollten. Unter Dialog verstehe ich
dagegen nicht die absolute Gleichstellung von Menschen unter
Zunichtemachung aller ihrer Verschiedenheiten und die Gleichmachung aller.
Meiner Meinung nach ist das Wesentliche die gegenseitige Liebe und der
gegenseitige Respekt, besonders hinsichtlich der uns eigenen Unterschiede. In
unserer Geschichte und in unseren Traditionen lassen sich dafür sehr schöne
Beispiele anführen; Herr Öktem und Herr Ortaylı haben bereits darauf
hingewiesen. Unsere religiösen Traditionen beinhalten nicht nur Schlechtes, wie
es im Westen immer im Namen des Islam zitiert und ständig auf die
Tagesordnung gebracht wird, sondern auch sehr viel Gutes, wie z.B. Mevlana,
Yunus Emre und Hacı Bektas Veli, die die gesamte Menschheit zu gegenseitiger
Liebe und Frieden einluden. Uns obliegt die Aufgabe, diese als Beispiel
anzuführen und sie besonders in den westlichen Ländern noch breiteren Kreisen
zugänglich und bekannt zu machen. Da auch in der Vergangenheit die
Religionen nicht immer richtig erklärt oder verstanden worden sind, geben sie
natürlich vielerlei Möglichkeiten zu Manipulation, oder sie können auch als Quelle
der Gewalt angesehen werden. Das gilt nicht nur für den Islam, sondern in
gleicher Weise auch für Juden- und Christentum. Auch die christliche und die
jüdische Geschichte mussten viel Schlimmes erfahren.

g) Als Lösung all dieser Probleme sehe ich die Verbreitung von Wissen und
Informationen, damit wir unsere Unterschiede in positiver Auffassung
weiterentwickeln können und damit die Religionen endlich aufhören, ein Quell
der Unruhe und Spannungen, der Unordnung und der Gewalt zu sein. Wir
können hier allerdings nicht sagen, dass Religionen überhaupt nichts mit
Spannungen, Unruhe oder Gewalt zu tun haben. Aber wir sollten zwei Fehler, die
bei der Bekämpfung dieser Probleme immer wieder auftauchen, vermeiden: der
erste Fehler, nämlich das Vorenthalten von Wissen und Informationen über die
Religion, führt zu ernstzunehmenden, schlimme Auswirkungen zeigenden
Resultaten. Wenn wir den Menschen das richtige Wissen über ihre Religion
vorenthalten, dann können wir bezüglich der gesellschaftlichen Entwicklung nicht
von den positiven Beiträgen der Religion Gebrauch machen. Der zweite Fehler
besteht im Missbrauch der Religionen zu nationalen oder internationalen
Zwecken, z.B. der Missionierung und der Abschätzung eigener Interessen. Wir
sehen aber, dass, indem wir versuchen, den einen Fehler zu vermeiden, ständig
den anderen begehen.
Wenn wir beabsichtigen, aus unserer Gesellschaft eine gesunde und friedvolle
zu machen, müssen wir unsere Bildungsprojekte durchsichtig machen und jedem
den Zugang dazu ermöglichen. Wir müssen, und das betone ich hier, beide
Fehler zugleich vermeiden. Ich glaube, dass die Türkei und auch Europa dies
jetzt nötiger haben denn je. In diesem Zusammenhang möchte ich unsere
deutschen Freunde hier und heute bitten, die Forderung nach religiöser
Unterweisung der in Deutschland lebenden 2,5 Millionen Muslime
ernstzunehmen; wir als Amt für Religionsangelegenheiten und auch die
theologischen
Fakultäten sind jederzeit bereit, alles in unserer Macht stehende zu tun, um für
die deutsche Gesellschaft eine Zukunft in Frieden und Harmonie mit ihren
muslimischen Mitbürgern zu sichern, wobei die Türkei allzeit zur
Zusammenarbeit und zu einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch bereit ist.

h) Es ist eine nicht zu leugnende Tatsache, dass wir das Bedürfnis haben, uns
gegenseitig zu verstehen und zuzuhören. Auf diesen Umstand haben wir immer
schon hingewiesen. In einer Atmosphäre, in der die Wissenschaft herrscht, gibt
es Freiheit und Vertrauen. Ein wissender Mensch vertraut zuerst sich selbst und
ist gleichzeitig bereit, seinem Nachbarn die ihm nötige Freiheit zuzugestehen.
Der Weg zur Freiheit führt über unser Selbstvertrauen. Personen oder
Institutionen, die dieses Selbstvertrauen nicht besitzen, beschränken ihren
freiheitlichen Bereich nach und nach. Es ist unvermeidlich, dass einerseits
unsere auf die EU gerichtete Politik, andererseits der für die Entwicklung von
Beziehungen auf der Grundlage eines weltweiten zwischenstaatlichen Dialoges
erforderliche Wissensschatz eine Dynamik gewinnen, die dazu befähigt,
Richtiges von Falschem zu trennen und diesen Prozess immer wieder zu
aktualisieren. Es ist heutzutage erforderlich, das richtige Wissen um die Religion
auf ein Niveau zu heben, das es ermöglicht, den Menschen ein glückliches und
freudiges Zusammenleben in Frieden und gegenseitigem Vertrauen zu sichern.
Hierbei fällt jedem von uns eine Aufgabe zu, wobei wir alle voneinander lernen
können und müssen.

i) Als Akademiker möchte ich an dieser Stelle folgendes sagen: Die Religion des
Islam ist für die Welt und für die Menschen geschaffen. Der Islam gründet sich
nicht nur auf das Glück der Menschen im Jenseits, sondern eröffnet den
Menschen Möglichkeiten, ihr kurzes irdisches Dasein brüderlich auf ihren
eigenen individuellen Glaubensvorstellungen aufzubauen, wobei dies der
eigentliche glückverheißende Aspekt ist. Wir müssen erkennen, dass dort, wo die
positive Wissenschaft an ihre Grenzen stößt, die Religion in der Lage ist, uns
neue Horizonte zu eröffnen und neues Licht zu geben. Die positiven
Wissenschaften gründen sich auf konkrete Daten, während die Religion ein
metaphysisches Gebilde ist. Die Gebiete, die das positive Wissen nicht erhellen
kann, müssen in unseren Gedanken neu durchdacht werden und so zu unserem
Seelenheil beitragen. Die Antwort auf die ins Unendliche abzielenden Fragen, die
in der Vorstellungskraft unseres Geistes als zu hinterfragende Problemstellungen
auftauchen - wobei die Unzufriedenheit des Menschen durch den Unterschied
von körperlicher zu geistiger Wahrnehmungskraft bedingt ist - liegt in der
Metaphysik, und diesen Umstand müssen wir unbedingt zur Kenntnis nehmen.

j) Wir als Amt für Religionsangelegenheiten beabsichtigen die Schaffung einer
Politik, die den Menschen als Ganzes zum Ziel ihrer
Dienstleistungsbestrebungen nimmt. Der Mensch ist unser Teilhaber und unsere
ganze Identität. Wenn ich diesen Umstand hier hinsichtlich der vom Amt für
Religionsangelegenheiten bereitgestellten Dienstleistungen zum Ausdruck
bringen soll, so kann ich auch sagen, dass das Muslimsein unsere ganze
Identität ausmacht. Wie auch das Bewusstsein um die Religiosität und ihre
Formen beschaffen sein mögen, so können wir doch sagen, dass wir uns selbst
als eine Institution verstehen, die für alle Menschen offen ist und ihnen
Dienstleistungen sowie Wissen um die Religion nahe bringen oder Möglichkeiten
für sie eröffnen möchte, sich selbst bezüglich dieser angesprochenen Themen
weiterzubilden. Unser Interesse, unser Wissensschatz und unsere Erfahrungen
machen ein solches Vorgehen erforderlich. Diese unsere Zielvorstellungen
erstrecken sich auch auf die Anhänger anderer Religionen.
Indem ich die im Amt gepflegten freiheitlichen und zivilen Tendenzen noch vor
der Öffentlichkeit und Durchschaubarkeit dieser Institution anführe, möchte ich
zum Ausdruck bringen, dass es mein größter Wunsch ist, allen in unseren
Breiten lebenden Menschen die Möglichkeit geben zu können, ihre eigenen
Religionen und religiösen Vorzüge, Konfessionen oder kulturellen Neigungen in
freiheitlicher Weise auszuleben. Auch die Erfahrungen, die ich durch meinen
Gedankenaustausch mit anderen religiösen Führern gewonnen habe, bestätigen
dies, denn auch sie hängen dieser freiheitlich-positivistischen Überzeugung an.
Wenn dem aber so ist, dann sollten wir in diesem Fall die uns gestellten
Aufgaben hinsichtlich Religionsfreiheit im Rahmen eines gegenseitigen
Austausches wahrnehmen. Wir möchten überall in Europa, auf dem Balkan, in
West-Thrazien und auch sonst weltweit eine Religionsfreiheit zu den gleichen
Bedingungen für unsere muslimischen Brüder erreichen. An jedem Ort der Welt
sollten wir den Anhängern aller Religionen hilfreich zur Seite stehen, wenn es
darum geht, das individuelle religiöse Leben, die Religiosität, mit den öffentlichen
Strukturen und der öffentlichen Ordnung in Einklang zu bringen und sie in
freiheitlicher Art und Weise fortentwickeln zu können. Wenn jedermann
diesbezüglich über ein bestimmtes Bewusstsein verfügt, dann kann ich mich
glücklich schätzen. Es bleibt nur zu hoffen, dass wir alle über dieses
Bewusstsein verfügen und es zum Ausgangspunkt machen können für die
Erfüllung unserer unbedingt notwendigen Pflicht uns selbst, der Gesellschaft und
der gesamten Menschheit gegenüber; zu diesem Zwecke müssen wir jede uns
erhaltene Gelegenheit nutzen.

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 08:19
#2 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

So und dann gleich mal dazu. die Türkei trennt in in Ihrer Verfassung Kirche und Staat, was auf den Gründer Atatürk zurückzuführen ist.

Beispiel:

Hier in Deutschland wurde das tragen des Kopftuches noch erlaubt, in der Türkei war es schon lange in Schulen, Behörden, Universitäten verboten. Das Verfassungsgericht der Türkei ging sogar soweit dieses Verbot in einem Urteil auch auf die Bereiche vor und um diese Einrichtungen herum auszuweiten. Die Klage, hier der Studentinnen, wurde auch vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.

Die Türkei ist ein laizistische Republik heißt:

Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück.
1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führte nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmalig erst in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).


Aber gern können wir hier die Suren des Koran und die Geboten der Bibel miteinander vergleichen das für und wieder abwägen.

Auch das was Menschen daraus machen indem Sie einen Krieg im Namen des Gottes/Propheten führen an den Sie glauben.

Vorweg aber von mir dazu, Kriege auf dieser Grundlage im 21. Jahrhundert sind ein Witz (werden aber geführt). Da werde ich doch dann lieber zum Atheist bevor ich mich vor so einen Karren spannen lasse.

Einen wunderschönen 3. Oktober

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:29
#3 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Zitat von Leventios1961
So und dann gleich mal dazu. die Türkei trennt in in Ihrer Verfassung Kirche und Staat, was auf den Gründer Atatürk zurückzuführen ist.

Beispiel:

Hier in Deutschland wurde das tragen des Kopftuches noch erlaubt, in der Türkei war es schon lange in Schulen, Behörden, Universitäten verboten. Das Verfassungsgericht der Türkei ging sogar soweit dieses Verbot in einem Urteil auch auf die Bereiche vor und um diese Einrichtungen herum auszuweiten. Die Klage, hier der Studentinnen, wurde auch vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.

Die Türkei ist ein laizistische Republik heißt:

Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück.
1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führte nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmalig erst in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).


Aber gern können wir hier die Suren des Koran und die Geboten der Bibel miteinander vergleichen das für und wieder abwägen.

Auch das was Menschen daraus machen indem Sie einen Krieg im Namen des Gottes/Propheten führen an den Sie glauben.

Vorweg aber von mir dazu, Kriege auf dieser Grundlage im 21. Jahrhundert sind ein Witz (werden aber geführt). Da werde ich doch dann lieber zum Atheist bevor ich mich vor so einen Karren spannen lasse.

Einen wunderschönen 3. Oktober


Huhu

Wieder 30seiten aber genau durchgelesen,enthält die definition des Amtes für Religiöse angelegenheiten
doch ganz viel von dem,was ich immer schrieb.

In einem Land wo rund 90% der Bürger den Muslimischen Glauben angehören und diesen Glauben auch
im Gegensatz zu Bürgern Christlicher Staaten,Leben und ihr leben danach ausrichten-siehe Ramadan
zb.,wird die Einflussnahme durch Glaubensvertreter auf das Staats und Rechtssystem,immer Groß sein.

Wie Groß,hängt natürlich von den Jeweiligen Staatsführern ab.Im gegensatz zu Iran/Irak und Afghanistan unter den Taliban,ist der religiöse einfluss auf die Politik in der Türkei,Natürlich Gemäßigter aber trotzdem spürbar vorhanden.

Siehe auch,die letzte wahl,die mit Gül,einen sehr umstrittenen Mann hervorbrachte,dem zu Große nähe
Glaubensmäßig in der Politikausrichtung,nachgesagt wird.

Über die verschiedene auslegung des Koran und die Zahlreichen Interpretationen seines Inhaltes,haben wir schonmal diskutiert und auch darüber,das vieles In Koran und Bibel geschriebenes,sich ähnelt.

Da ist ein sehr gutes beispiel,das Fasten/Ramadan.Eine sitte,die in Muslimisch geprägten Ländern
immer gepflegt wurde aber in Christlich geprägten Ländern praktisch gar nicht mehr Praktiziert
wird.

Man kann es auch einfacher ausdrücken.Wir,die christen..leben MIT dem Glauben,die Muslime
leben IM Glauben.


Keine meiner Aussagen enthielt eine herabwertende Äusserung gegenüber Andersgläubigen oder Ausländern
sondern-auch wenn ich keine 43 Seiten reinsetze,sondern erwiesene fakten,wie sie auf mehr als 43 Seiten in der Weltliteratur nachzulesen sind.
Das ich auch meine eigene Meinung dazu schreibe,möge mir nachgesehen werden.

Grüßle-Uwe

hardrocker ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:33
#4 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Nur mal so am Rande, leidet Ihr Beide an Langeweile?

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:38
#5 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Zitat von hardrocker
Nur mal so am Rande, leidet Ihr Beide an Langeweile?





Meinste die MinarettMieze oder mich scheinheiligen Bruder???

Moin herr Hardy

hardrocker ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:41
#6 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Hallo

Ich meine, dass Ihr fast einen Glaubenskrieg unter Euch austragt.

Sachte, Sachte. Jeder hat seine Ansichten, es herrscht schließlich Religionsfreiheit.

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:47
#7 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Zitat von hardrocker
Hallo

Ich meine, dass Ihr fast einen Glaubenskrieg unter Euch austragt.

Sachte, Sachte. Jeder hat seine Ansichten, es herrscht schließlich Religionsfreiheit.




Und zwar hier wie auch in der Türkei!!


= Mittagessen!!

hardrocker ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 11:53
#8 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten
chen

Dann ist doch Alles in bester Butter, oder?

Das Alles nur, ob es bei Marco ein Justizirrtum ist oder nicht?

Es gibt Staaten, da werden Opfer der Justiz hingerichtet, auch in den USA. Marco ist noch nicht einmal verurteilt, da kann man jetzt auch nicht von Irrtum reden.

Also, Sachte, Sachte. Ruhig Blut, das gilt für Beide.


Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

03.10.2007 12:19
#9 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten
Moin Hardrocker!

Was hast Du für ein Problem? Ich finde das ist eine ganz normale Diskussion unter erwachsenen Leuten, in der keiner gemaßregelt werden muß.

Gruß Steffie

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 12:49
#10 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Zitat von hardrocker
chen

Dann ist doch Alles in bester Butter, oder?

Das Alles nur, ob es bei Marco ein Justizirrtum ist oder nicht?

Es gibt Staaten, da werden Opfer der Justiz hingerichtet, auch in den USA. Marco ist noch nicht einmal verurteilt, da kann man jetzt auch nicht von Irrtum reden.

Also, Sachte, Sachte. Ruhig Blut, das gilt für Beide.


Man könnte sagen du sprichst mir aus der Seele, sollte vielleicht mit dir weiter diskutieren

Sachte und Ruhig kann ich auch, nur wenn Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt werden dann, werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mittel dagegen angehen.

Übrigens gutes Beispiel mit der Todesstrafe wurde in der Türkei abgeschafft!

Ganz lieben Gruß vom

Teufel0815 Offline

Forencasanova


Beiträge: 12.461

03.10.2007 12:59
#11 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

In Antwort auf:
Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt


Hmm,dem kann ich nicht ganz zustimmen!
Jeder Mitdiskutierende hier wird schonmal Tatsachen links liegen lassen!
Was bei der ausführlichen Berichterstattung meines Erachtens auch verständlich ist!
Aber Tatsachen verfälscht wiedergeben???
Nein!
Da kommt es doch schon sehr auf den Blickwinkel an.
Es ist auch eine Tatsache,das diese Schrift hier blau ist!
Ist sie jetzt hellblau oder doch eher dunkelblau?
Keine der beiden völlig unterschiedlichen Darstellungen der Farbe
ist deswegen verfälscht!
Nur die Interpretation der Tatsache ist eine andere!

Grüßchen vom Farben-

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

03.10.2007 13:08
#12 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten
Habe diese ganze Diskussion wie auch alle anderen hier mit großem Interesse verfolgt, obwohl ich in diesem Fall zu wenig involviert bin um adäquat mitreden zu können. Ich kann nicht erkennen, dass Uwe oder sonstwer Tatsachen verdreht. Er geht die Sache wie immer mit seinem gesunden Menschenverstand an. Und gerade das macht Eure "Meinungsverschiedenheit" auch so interessant. Also das wollte ich nur mal so einwerfen. Wär schade wenn hier nicht mehr diskutiert werden würde. Wenn wir alle einer Meinung wären, hätten wir uns wohl auch nicht mehr viel zu sagen. Und das sollte in einem Forum ja wohl unter keinen Umständen sein!


So und den mal für Euch alle

Teufel0815 Offline

Forencasanova


Beiträge: 12.461

03.10.2007 13:11
#13 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten

Aber sowas von

Und von dem hätt ich gern noch einen!

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

03.10.2007 13:19
#14 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten



Nur für´s Deibelsche!!

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

03.10.2007 13:37
#15 RE: Islam vs. Christentum ?????? Zitat · Antworten
Zitat von Teufel0815
In Antwort auf:
Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt


Hmm,dem kann ich nicht ganz zustimmen!
Jeder Mitdiskutierende hier wird schonmal Tatsachen links liegen lassen!
Was bei der ausführlichen Berichterstattung meines Erachtens auch verständlich ist!
Aber Tatsachen verfälscht wiedergeben???
Nein!
Da kommt es doch schon sehr auf den Blickwinkel an.
Es ist auch eine Tatsache,das diese Schrift hier blau ist!
Ist sie jetzt hellblau oder doch eher dunkelblau?
Keine der beiden völlig unterschiedlichen Darstellungen der Farbe
ist deswegen verfälscht!
Nur die Interpretation der Tatsache ist eine andere!

Grüßchen vom Farben-



Gut dann lass und über die Darstellung von Farben diskutieren! Für mich sind Tatsachen Gesetze, Verfassungen und Staatsformen. Ich habe das so aufgefasst und es kam für mich so rüber, dass es verfälscht dargestellt wurde und dazu stehe ich auch. Nicht hier sondern in dem anderen Thread wohlbemerkt. Und nu auf sie mit Gebrüll.

Grüßchen
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