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Der Bundestag hat über Patientenverfügungen diskutiert. Dabei tauchten neue Vorschläge auf. Zum Beispiel der für eine „Volkspatientenverfügung“.
Was zählt am Ende eines Lebens, der Wunsch nach Selbstbestimmung oder die Fürsorge der Angehörigen? Und wie schwer wiegt der vorab festgelegte Wille eines Menschen, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann? Mit diesen Fragen hat sich der Bundestag am Donnerstag erneut auseinandergesetzt. Bereits Anfang 2007 hatte es eine erste Orientierungsdebatte zum Thema Patientenverfügungen gegeben, ein Jahr später wurde nun ein erster Antrag eingebracht.
Geregelt werden soll, wie bindend es für den Arzt ist, wenn ein Mensch vorausschauend für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr direkt erklären kann, schriftlich verfügt, er wolle unter bestimmten Umständen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Zwar sind Patientenverfügungen schon heute möglich. Doch in der Praxis besteht Unsicherheit darüber, welche Bedeutung ihnen zukommt.
Es sind die Befürworter einer liberalen Regelung, die nun vorgeprescht sind. „Menschen wollen dass ihr Wille beachtet wird“, begründete der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker den Antrag, der mittlerweile von mehr als 200 Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei unterstützt wird.
Doch Stünker sah sich auch genötigt, Missverständnissen entgegenzutreten. Auch sein Antrag sehe keinen Automatismus zwischen dem in einer Patientenverfügung erklärten Willen und dem Handeln des Arztes vor, betonte der SPD-Abgeordnete. Jede Patientenverfügung bedürfe vielmehr der Interpretation von Arzt und Angehörigen. Diese müssten letztlich entscheiden, ob sich in dem Dokument auch der mutmaßliche aktuelle Wille des Patienten spiegele und ob die beschriebene Situation auf die eingetretene zutreffe.
Auch die Unterstützer des Antrags aus anderen Fraktionen mühten sich redlich, dem Gesetzesentwurf die Radikalität zu nehme. „Fürsorge in Fremdbestimmung ist so schlecht wie Selbstbestimmung ohne Fürsorge“, betonte etwa der FDP-Abgeordnete Michael Kauch. Und die Abgeordnete der Linkspartei, Luc Jochimsen, hob hervor, dass das Gesetz den abwägenden Dialog über die Verfügung erst ermöglichen solle.
Den Kritikern des Entwurfs, die überwiegend aus der Unionsfraktion kommen, aber ebenfalls Politiker aus den Reihen der Grünen unter sich versammeln, reicht dies jedoch nicht.
„Es gibt etwa 200 Muster von Patientenverfügungen“, begründete der Unions-Abgeordnete Markus Grübel seine Ablehnung. Könnte es da nicht leicht sein, dass ein Patient zu Bausteinen und Formulierungen greife, die er missverstehe? Als Notar habe er die Erfahrung gemacht, wie unterschiedlich ein und derselbe Satz ausgelegt werden könnte. Eine Patientenverfügung sei für ihn eine „scharfe Waffe“, die der Mensch gegen sich selbst richte.
Neu in der Debatte war allerdings der Ausweg aus dem Dilemma, den Grübel vorschlug. Man könne zwei unterschiedliche Formen von Patientenverfügungen einführen, so Grübel. Eine „Volkspatientenverfügung“, die den Willen nur allgemein ausdrückt und den Arzt weniger stark bindet, und eine qualifizierte, für Menschen die sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt hätten und die dann eine höhere Verbindlichkeit hätte.
Grübel brachte sein Vorschlag erboste Zwischenrufe ein. Er halte die Menschen wohl für zu dumm, für sich selbst zu entscheiden, tönte es ihm entgegen.
Doch auch die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt misstraut dem einmal festgelegten Willen. „Mir würde davor grauen, wenn ich immer das machen müsste, was ich einmal entschieden habe“, sagte sie. Ihre Parteikollegin Brigitte Bender hielt dagegen: „Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, geht ein Risiko ein“, sagte sie. Die Politik aber solle der Anmaßung widerstehen, die Menschen davor bewahren zu wollen. Schließlich würden auch schwerkranke Menschen, die sich weigerten, Medikamente zu nehmen, dazu nicht gezwungen.
Die Skeptiker überzeugte das nicht. Gleichwohl stehen ihre Chancen, eine Mehrheit für einen eigenen Gesetzentwurf zusammenzubekommen derzeit schlechter als die der Anhänger einer liberalen Regelung. Denn ihr Lager ist zersplittert. Da gibt es zum einen die Gruppe um den CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach. Sie plädiert für eine Reichweitenbegrenzung der Verfügungen. Demnach soll diese nur gelten, wenn sicher ist, dass die Krankheit des Patienten einen unwiderruflich tödlichen Verlauf nehmen wird.
Christlich geprägte Grüne wie Göhring-Eckhardt wiederum lehnen zwar eine umfassende Geltung von Patientenverfügungen ab, doch eine Reichweitenbeschränkung im Sinne Bosbachs halten sie ebenfalls für das falsche Instrument. Es sei kaum möglich zu definieren, wann der Prozess des Sterbens beginne, argumentieren sie und wollen statt dessen lieber die Rolle der Betreuer stärken. Und dann gibt es noch die Parlamentarier um den CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, die gar keine gesetzliche Regelung wollen.
Um nicht ganz ins Hintertreffen zu geraten, verhandeln nach Angaben aus CDU-Kreisen diese drei Gruppen nun allerdings darüber, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Sicher sein können sie sich immerhin der Unterstützung beider Kirchen.
Nach der Sommerpause wird die Debatte weitergehen. Dann wollen die Skeptiker ihren Antrag einbringen. Oder eben auch mehrere.
http://images.zeit.de/text/online/2008/2...egung-Bundestag
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