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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 791 mal aufgerufen
 
Was mich aufregt!
TedCheck ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 15:41
#1 RE: Neue Strom und gaspreiserhöung Zitat · Antworten

@ und

Ich denke,wir stehen hier sogar vor einem Grundsätzlichen Verfassungsrelevanten Problem.

Grundgesetz sowie Verfassung-sind eigentlich nur noch der schrift nach vorhanden.

Sobald es gegen Staat-Kartelle oder Institutionen des Staates geht,werden selbst Höchstrichterliche Entscheidungen
..BGH-BSG-BVG..Ignoriert-Verschleppt oder zum nachteil des klagegewinners ausgelegt/Interpretiert.

Bis vor ca. 15 Jahren,galten BGH usw. Urteile als allgemeinverbindlich und wurden von den Prozessverlierern auch
auf die allgemeinheit umgesetzt.


Das geschieht heute nicht mehr!!!

hier mal ein krasses beispiel,von denen es mittlerweile hunderte gibt.

Über einen Sozialverband klagte eine frau-Stellvertretend für 750000 tausend erwerbsgeminderten
rentner,gegen unberechtigte abzüge durch die deutsche rentenversicherung,an ihrer rente.

Die frau gewann und was geschah?? Sie bekam ihre rente in richtiger höhe die anderen 750000
rentner aber nicht.

Die begründung der deutschen Rentenversicherung-ist ein juristischer winkelzug ohnegleichen.
Kläger war namentlich die frau-sie bekommt ihre höhere rente,also ist dem gesetz genüge getan.

Fazit: Die deutsche rentenversicherung maßt sich an,die allgemeinverbindlichkeit von BGH-BSG Urteilen ausser kraft zu setzen.

In der weiteren Begründung,folgt der erste schritt einen Staat im Staate mit eigener gesetzgebung zu errichten.

Die deutsche Rentenversicherung zweifelt die Urteilsfähigkeit des 4Senat BSG an und fordert eine überprüfung durch die 3 anderen BSG Senate.

Eine Forderung die keinem Bürger auch nur annähernd zuständ und das auch zurecht.

Jeder Senat von BGH-BSG usw. ist ein eigenständiges höchstes Gericht und auf Bundesebene und Inländische gerichtsbarkeit nicht anzweifelbar.
Es sei denn,die bestehenden gesetze werden geändert.Und die gesprochenen Urteile dadurch praktisch im nachhinein hinfällig.

Im zuge der Rentenreform,hat sich die deutsche rentenversichrung zb. ihre dichte verwebung mit Finanz und
Sozialministerium zunutze gemacht,urteile einfach ausgesessen und in der verschleppungszeit,neue gesetze über Finanz und Sozialminister in den Bundestag eingebracht,die-Natürlichschnellsten durchgepeitscht wurden.
So wurde aus dem Gesetzwidrigen verhalten der rentenversicherung,dann geltendes Recht und gesetz..

Der Rentner aber hatte die Arschkarte.

So wurde und wird aus unserem Grundgesetz ein Toilettenpapier!!!-Die Verfassung weniger wert,als ein
50000000 Millionen Währungskrise/Reichsmarkschein.

So wird aus Nötigung/Erpressung/Wucher eines ganzen energie abhängigen Volkes-Marktwirtschaft

So werden und sind-wir Bürger eines Rechtsstaates..aber ohne Rechte und gerichte,die diese rechte durchsetzen
für uns.

Gruß-uwe




Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 15:52
#2 RE: Neue Strom und gaspreiserhöung Zitat · Antworten

Ne, ne Uwe Urteile sind nicht allgemeinverbindlich!

Das wäre anders im Fall einer Sammelklage gewesen! Die Frau hat geklagt bis in die höchste Instanz, die anderen hätten dann auf Grund dieses Urteils auch Klagen müssen. Bitte nicht durcheinander bringen. Dafür gibt es ja z.B. die ZPO usw. in denen diese Weg vorgeschrieben sind.

Als allgemeinverbindlich kann der Bundesminister für Arbeit z.B. einen Tarifvertrag erklären aber das ist eine andere Rechtssprechung.

Und bei uns gibt es Richterrecht!


TedCheck ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 16:49
#3 RE: Neue Strom und gaspreiserhöung Zitat · Antworten
Huhu

hast Du dir mal das Urteil,die Begründung usw. ausm. I Net gezogen??

Ich meine das ich fast wörtlich einige Zitate der rechtsanwälte des Sozialverbandes
hier wiedergegeben habe.Die sich auf dieses urteil,dem verhalten der Deutschen Rentenversicherung
nicht nur in diesem fall,in den letzten Jahren bezogen.

Da ist von Stellvertretend für 750000 Rentner die Rede.Auch ohne Sammelklage wurden viele Urteile als allgemeinverbindlich,umgesetzt.Wohlgemerkt,bis vor ca.15 Jahren.

Wie in vielen anderen bereichen auch,Mündliche Verträge/Handschlagverträge,wurde in der masse und Praxis,häufig
ausgeübtes-Natürliches und anerkanntes Recht-ohne,das es dafür Paragraphen und gesetze gab.

Nun guck Dir mal an..was in den letzten 15 Jahren geschah Explizit in den letzten 5 Jahren,geschah.

In einer nicht enden wollenden Serie von neuen gesetzen,wurde alles was dem bürger zum vorteil gereichte
darunter auch nicht gesetzgebundene Häufig angewandtes und deshalb anerkanntes recht..einfach per Gesetz
zunichte gemacht.
Bis zur Rentenreform,wäre und ist die rentenversicherung zb.,gar nicht auf den gedanken gekommen
Urteile des BSG nicht als algemeinverbindlich anzuerkennen oder umzusetzen.
Selbst wenn nur ein Kläger da war.

Sicher gibt es da auch,den aspekt der gutwilligkeit und freiwilligkeit..so wurden damals zb.viele folge Prozesse vermieden.

Freiwilliges aber,wird wenn es regelmäßig ausgeübt wird,irgendwann-Recht.

Auf die Vorwürfe der verschleppung in der Umsetzung von Urteilen,bist Du gar nicht eingegangen.

Interpretiere ich richterrecht jetzt richtig..Befangenheit-Urteilsunfähigkeit usw.??

zur erinnerung-da wurde der gesamte 4te Senat praktisch als Urteilsunfähig erklärt.
Im Nachhinein wohlgemerkt,nicht im laufe des prozesses.Denn mit Zahlung der höheren rente an die frau,
hat die rentenversicherung ja das Urteil anerkannt.
Trotzdem sollen die anderen Senate das urteil überprüfen und unisono ist schon wieder ein gesetz eingebracht,
das die rentenkürzungen bei erwerbsgeminderten-Nachträglich-per gesetz für rechtens erklärt.

Da liegt doch ein Kern meines erklärungsbemühens hier.Erst in hunderttausenden von fällen,gegen geltendes recht verstossen,dann urteile abwarten-im einzelfall zahlen,die masse Ignorieren und mit nachträglich durchgepeitschten gestzen-Unrecht für recht zu erklären-der masse also-Nachträglich-Ihre grundrechte zu nehmen.
Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 16:59
#4 RE: Neue Strom und gaspreiserhöung Zitat · Antworten

Also erst mal mach ich den wir schweifen vom Thema ab!

Und zwar ganz gewaltig.

Werd jetzt erst mal nen neuen Thread aufmachen!

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 17:01
Rechtssprechung und íhre Folgen !! Zitat · Antworten

So büddeschön Uwe !!

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 17:05
#6 RE: Rechtssprechung und íhre Folgen !! Zitat · Antworten

Dankööö

Du bist dran..mit antworten auf meinen letzten beitrag im Thread..wat heißt dat eijentlich??

Off Topic??

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 17:14
#7 RE: Rechtssprechung und íhre Folgen !! Zitat · Antworten

Off Topic = abseits vom eigentlichen Thema!

Amazönchen ( Gast )
Beiträge:

17.10.2007 18:17
#8 RE: Rechtssprechung und íhre Folgen !! Zitat · Antworten
Also in dem von dir beschriebenen Beispiel ist der Casus Knaxuss das die Rentnerin allein klagte.

Wären die restlichen 750.000 mit in der Klageschrift aufgeführt, wäre evtl. ein ganz anderes Urteil raus gekommen oder der Urteilsspruch hätte für alle gegolten. Das ist immer so und daran hat sich auch nichts geändert.

Bereits bestehende Urteile werden und wurden immer nur als Präzedenzfälle, den jeweiligen Klageschriften beigefügt. Natürlich um die Richter zu beeindrucken und als Begründung der Klage, denn wird diese nicht genaustens begründet kann Sie auch abgewiesen werden. Gerade in Fällen der Sozialrechtssprechung muss das Hand und Fuß haben. Die Rentnerin hatte einen guten Anwalt!

Was sich in den letzten Jahren gerade in der Sozialgesetzgebung getan hat, kann ich dir sagen, eine Beschneidung von Vergütungen um die Rentenkassen zu schonen, da ist EBBE! Aber wir haben noch Rechte und auf die können wir uns auch berufen. Nur kennen muss man sie. Auch ohne guten Rechtsbeistand ist kaum ein Erfolg zu erreichen. Wer kein Geld für die Klage hat ist auch gesichert.

Richterrecht: Fehlt es hingegen in einem konkreten Streitfall an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die vom Richter zu treffende Entscheidung, darf der Richter nicht aus diesem Grunde die Entscheidung verweigern sondern hat die Gesetzeslücke rechtsetzend zu schließen (so genannte Analogie). Als Beispiel für Richterrecht wird gern das so genannte Arbeitskampfrecht genannt.

In Deutschland rührt die Anwendung und juristische Akzeptanz des Richterrechtes aus der Erkenntnis, dass kein Gesetzgeber in der Lage ist alle zukünftigen Entwicklungen vorherzusagen. So hatte z.B. das Königreich Preußen als weitgehend agrarisch strukturiertes Land um 1830 mit dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) noch eine ausreichende zivilgesetzliche Regelung. Mit Einsetzen der Industrialisierung war die Vorhersagbarkeit von gesellschaftlichen Entwicklungen jedoch rapide zurückgegangen. Aus diesem Grund wurde mit der Ablösung des ALR sowie anderer Zivilrechte durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine flexiblere Lösung gesucht.

Und natürlich hat der Bundestag das Recht Gesetze auf den Weg zu bringen, dass war aber schon immer so nicht erst in den letzten Jahren!

LG Christel
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