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MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

10.11.2009 05:53
Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 gültig Zitat · Antworten

Die Lohnsteuerkarte für 2010 ist die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier. Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Was ändert sich dadurch?

ELStAM: Papierlos praktisch

ELStAM steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale" und wird bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie bald keine Lohnsteuerkarte mehr beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt soll dadurch beschleunigt werden, lästiger Papierkram entfallen.

Was ändert sich ab wann?

Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Deshalb wird auch die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein als normalerweise: Sie soll auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern müssen sie noch ein weiteres Jahr behalten. Arbeitnehmer, die den Arbeitsplatz wechseln, nehmen die Karte wie gehabt mit – auch im Jahr 2011.

Herbst 2009
Lohnsteuerkarte 2010 wird verschickt
2010
Karte aus Papier gilt wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden
2011
Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier soll weitergelten.
Berufseinsteiger in die Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können.
Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
2012
Das Verfahren ELStAM soll allgemein angewandt werden.
Wer macht was?

Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.

Und die Steuererklärung?

Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Die müssen Sie wie gehabt gründlich machen und beim Finanzamt einreichen.

(Quelle: BMF online)

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