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MUMIE ( gelöscht )
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03.11.2009 05:57
Tipps für Quelle-Kunden - Die Spielregeln des Ausverkaufs Zitat · Antworten

Bei dem insolventen Versandhändler Quelle hat der Ausverkauf begonnen. Massenweise reduzierte Artikel locken unzählige Kunden ins Internet. Doch die Bestellung von Waren wirft viele Fragen auf.

Der Totalausverkauf des insolventen Versandhaus Quelle im Internet begann am Sonntag, 1. November 2009. Ab Montag bieten auch die Quelle-Filialen teils deutliche Rabatte. Verbraucher können trotz der Pleite ohne größere Risiken Waren bestellen. Sie sollten aber einige Regeln beachten.

Was ist bei einer Bestellung zu beachten?
Bestellungen sind nach Angaben des Insolvenzverwalters Klaus Hubert Görg so lange möglich, wie die Ware im Lager vorrätig ist. Wie lange das sein wird, ist unklar. Wer bei Quelle noch etwas bestellt, kann dabei normalerweise zumindest kein Geld verlieren: Der Kauf erfolgt im Internet oder bei telefonischer Bestellung auf Rechnung, Verbraucher müssen also erst zahlen, wenn sie die Ware haben. Ratenzahlung ist nicht mehr möglich.

Wie bezahle ich bei der Internet-Bestellung?
"Bezahlt wird gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen", erklärte der Sprecher des Quelle-Insolvenzverwalters, Thomas Schulz.

Auch Kreditkartenzahlungen sollen weiterhin möglich sein. Allerdings warnen Verbraucherschützer hiervor, weil dies bedeutet, dass man als Käufer in Vorkasse geht. Da Quelle insolvent ist, könnte der Kreditkartenkunde letztlich zum Gläubiger werden.

Gelten Gutscheine auch im Internet?
"Wir haben die Gutscheinkonten der Kunden so umgestellt, dass eine Barauszahlung nicht mehr möglich ist", erklärte Schulz. Bei einem Kauf können die Gutscheine aber mit der Bestellung verrechnet werden.

Wann wird die Ware geliefert?
Das Unternehmen will die Bestellungen möglichst noch vor Weihnachten ausliefern. "Generell bemühen wir uns, die Waren so schnell wie möglich an den Kunden zu liefern", sagte Schulz.

Kann erhaltene Ware umgetauscht werden?
Versandhändler müssen Waren innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen. Diese Regelung gilt nach Angaben des Insolvenzverwalters auch trotz der Rabatte auf alle Produkte im Ausverkauf. Es reicht, dass die Käufer sie fristgerecht wieder einschicken. Ein Umtausch innerhalb der genannten Frist sollte also problemlos möglich sein.

Was passiert mit Ratenverpflichtungen?
Kunden, die derzeit noch Raten aus früheren Quelle-Bestellungen abzahlen, könnten sich fragen, ob ihre Verpflichtungen mit dem Quelle-Aus enden. Nein, lautet die klare Antwort, denn Quelle hat seine Forderungen an die Banken abgetreten. "Diese werden wohl kaum auf Geld verzichten wollen", erklärte Schulz.

Gilt für die Waren die volle gesetzliche Gewährleistung?
Verbraucher sind durch die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf eines Produkts grundsätzlich für zwei Jahre gegen Sachmängel geschützt. Dies gilt bei Quelle nun allerdings nicht mehr - denn die Kunden werden in wenigen Wochen voraussichtlich niemanden mehr haben, demgegenüber sie ihre Ansprüche geltend machen könnten.

Wie steht es mit Gewährleistung und Kundendienst?
Doch gerade beim Kauf technischer Geräte wie beispielsweise Uhren, Radios oder Waschmaschinen spielen Garantien und Kundendienst für Käufer eine nicht unerhebliche Rolle. "Es gilt die Herstellergarantie", hieß es dazu bei Quelle.

Diesen Haftungsanspruch hat der Verbraucher gegenüber dem Hersteller eines Produkts - und nicht gegenüber dem Händler. Unklar ist noch die Garantie für Produkte der Eigenmarke Privileg, denn hier ist Quelle Händler und Hersteller. Bis die Frage nicht geklärt ist, sind im Ausverkauf keine Waren von Privileg zu erhalten.

AFP/dpa

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