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16.02.2009 16:56
VWG BaWü bestätigt Studiengebühr Zitat · Antworten

Leider bestätigen verwaltungsgerichte selbst die höchsten(wie in diesem fall,meist nur Länder/Verwaltungs entscheidungen) ohne die Bundespolitische Entwicklung zu beachten..das folgende Urteil ist ein klassischer fall..Merkel Posaunt etwas von Bildungsoffensive aber Bundesländer bremsen die Bildungskonjunktur aus..Studenten sollten die meiste zeit lernen dürfen um ihre Examen zu packen..aber nach diesem Urteil müssen sie "Vollzeit" arbeiten" um ihr Studium und ihre Existenz..öabzusichern!!

GH entscheidet für Studiengebühren

Die Studiengebühr in Baden-Württemberg ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien sozialverträglich, so die Richter in der Begründung.

Urteil Studiengebühren

* Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rieger

Damit blieben die Klagen einer alleinerziehenden Studentin gegen die Pädagogische Hochschule in Freiburg sowie die dreier Studenten gegen die Universität Karlsruhe erfolglos. Die Mannheimer Richter bestätigten die Urteile der Verwaltungsgerichte in Freiburg und Karlsruhe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließen sie allerdings eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Kläger wollen in Revision gehen

Diese Möglichkeit werden die Kläger nutzen. "Der Kampf geht weiter", sagte ein Sprecher der LandesAstenKonferenz (LAK) in Freiburg. Es sei von vornherein geplant gewesen, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Die Kläger werden von der Organisation unterstützt - auch finanziell. Landesweit sind nach Angaben der LAK mehr als 2.500 Klagen anhängig. Die Kläger argumentierten, die Gebühr schrecke ab, ein Studium aufzunehmen.

"Das Gericht hatte nicht die Aufgabe, über die politische Zweckmäßigkeit der Studiengebühren zu entscheiden", betonten die Richter. Es sei ausschließlich darum gegangen, die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeute nicht, kostenfrei zu studieren. Es gebe die Möglichkeit von Darlehen für Studierwillige aus einkommensschwachen Familien; außerdem gebe es Ausnahmeregelungen.
Richter: Darlehen erhebliche finanzielle Belastung

Die Richter räumten ein, dass ein Darlehen wegen der Zinsen für die Betroffenen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Die Höhe der Rückzahlungspflicht sei jedoch auf 15.000 Euro begrenzt. Dadurch stelle sich der Studiengebühren-Kredit für einen erheblichen Teil der BAföG-Empfänger als zinsloses Darlehen dar, meinten sie.

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU)

* Peter Frankenberg

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) begrüßte die Entscheidung des VGH. "Dies unterstützt uns auf dem Weg die Studienbedingungen an den Landeshochschulen weiter zu verbessern", sagte er. Es ist angemessen und auch sozialstaatlich gerechtfertigt, dass Studierende einen fairen Anteil an den Kosten ihres Studiums übernehmen.
Neue Regelungen ab März

Im März treten neue Regelungen im Hochschulrecht in Kraft, die für weitere Studenten eine Befreiung von den Gebühren zur Folge haben. Dazu gehören Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen. Bislang lag die Altersgrenze für das Kind bei acht Jahren, sie wurde rückwirkend zum Wintersemester 2008/2009 auf 14 Jahre angehoben.

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