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MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

31.12.2008 11:24
Was kommt im Jahr 2009 auf uns zu Zitat · Antworten

Guten Morgen Tratscher

Auch 2009 bringt viele kleine und größere Veränderungen, die sich auf das öffentliche Leben und den privaten Bereich auswirken. Ich möchte EUCH am letzten Tag des Jahres mal einen kleinen Ausblick auf das Jahr 2009 anzeigen.

Sollten Fragen anstehen - bin ich gerne bereit diese sofern es mir möglich ist zu beantworten


Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Ab dem 1. Januar 2009 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent. Die Senkung ist allerdings befristet und gilt nur für 18 Monate bis zum 30. Juni 2010. Dann soll der Beitragssatz 3,0 Prozent betragen.


Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt
Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet und gilt nur für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Zudem werden ab dem neuen Jahr Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Förderung des Hauptschulabschlusses
Von 2009 an haben Bürger ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss staatlich gefördert wird.



Beitragsbemessungsgrenze erhöht
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 01. Januar 2009 von 5.300 Euro auf 5.400 Euro pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat (Ostdeutschland) erhöht.



Versicherungspflichtgrenze
Die oft auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben. Sie steigt 2009 auf 48.600 Euro pro Jahr (2008: 48.150 Euro). Wer sich privat krankenversichern will, muss drei Jahre in Folge mehr verdienen. Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.


Niedrigere Hürden für ausländische Fachkräfte
Der Gesetzgeber will ab dem 1. Januar höhere Anreize für die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften geben. Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis müssen Hochqualifizierte künftig nur noch 63.600 Euro Jahreseinkommen anstatt der bisherigen 86.400 Euro vorweisen. Für ausländische Existenzgründer mit dem gleichen Anliegen gilt ab dem neuen Jahr ein halbiertes Mindest-Investitionsvolumen von 250.000 Euro. Zudem gibt es für Bürger aus den neuen EU-Staaten keine sogenannte Vorrangprüfung mehr. Damit scheitert die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird. Geduldete Ausländer bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits Arbeit haben. Ausländische geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in ihrem Beruf gearbeitet haben, bekommen ebenfalls eine sichere Aufenthaltserlaubnis.


Gesetzliche Unfallversicherung
Mit dem "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz" wird die gesetzliche Unfallversicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. So wird u.a. die Zahl der Unfallversicherungsträger reduziert und der Unfallschutz auf ehrenamtlich Tätige ausgeweitet.



Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden 2009 Monatseinkommen bis zu einer Höhe von 3.675 Euro (2008: 3.600 Euro) zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Für die Arbeits- und Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 4.550 Euro monatlich im Osten und 5.400 Euro Monatseinkommen im Westen.



Höheres Kindergeld und mehr Freibetrag
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es künftig 164 statt der bisherigen 154 Euro. Für das dritte Kind steigt der Zuschuss um 16 auf 170 Euro. Für jedes weitere Kind bekommen Erziehende 195 Euro, ebenfalls 16 Euro mehr als bisher. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3.648 auf 3.864 Euro. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt unverändert. So belaufen sich die Freibeträge für Kinder auf 6.024 Euro. Die Summe ist nur von Bedeutung, wenn die durch den Freibetrag erreichte Steuerersparnis höher als das Kindergeld ausfällt. Dann zahlt das Finanzamt zusätzlich zum Kindergeld den entsprechenden Differenzbetrag (Steuerersparnis minus Kindergeld).


Schulzuschuss für Kinder von ALG-II-Empfängern
Kinder von ALG-II-Empfängern bekommen ab dem neuen Schuljahr einen staatlichen Zuschuss für Lernmaterialen wie Bücher und Hefte. Auch ein Schulranzen kann mit diesem Geld bezahlt werden. Der Zuschuss wird bis zum 10. Schuljahr gewährt. Wenn es die Behörden verlangen, müssen entsprechende Zahlungsbelege vorgelegt werden.


Höheres Wohngeld
Erstmals seit 2001 wird der Mietzuschuss angehoben. Zum Jahresbeginn steigt das Wohngeld um rund 60 Prozent, im Durchschnitt also von 90 auf 140 Euro. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2008. Die Wohngeldstelle zahlt für die drei Monate im alten Jahr einen pauschalen Zuschuss zu den Heizungskosten. Je nach Anzahl der Personen gibt es zwischen 100 und 205 Euro. Leben mehr als fünf Personen in einem Haushalt, werden für jede weitere Person 25 Euro gezahlt.



Elternzeit für Großeltern
Auch Großeltern können ab Januar Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, vorausgesetzt ein Elternteil der zu betreuenden Enkelkinder ist noch minderjährig, besucht noch die Schule oder macht eine Ausbildung.



Bessere Kinderbetreuung
Von Januar an sollen auch Eltern, die auf Arbeitssuche sind, einen gesicherten Betreuungsplatz für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bekommen.



Besserer Schutz der Betriebsrenten bei Insolvenz
Der Pensions-Sicherungs-Verein steht von Januar an zwölf Monate für rückständige Betriebsrenten ein, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet. Bislang lag die Frist bei sechs Monaten. Es war jedoch wiederholt vorgekommen, dass zwischen der Einstellung der Betriebsrentenzahlung bei Insolvenz und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate vergingen und auf diese Weise Betriebsrenten verloren gegangen waren. Das soll durch die neue Regelung verhindert werden.

Einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen
Ab 01. Januar 2009 tritt ein weiterer Teil der Gesundheitsreform von 2007 in Kraft: Mit dem sogenannten Gesundheitsfonds wird ein Einheitsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt 15,5 Prozent. Wer keinen Krankengeldanspruch hat, zahlt den ermäßigten Satz von 14,9 Prozent. Der bundesweite Einheitssatz setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent und einem Arbeitnehmeranteil von 8,2 Prozent zusammen. Ehepartner und Kinder sind weiterhin beitragsfrei mitversichert. Für privat Versicherte gilt der einheitliche Beitragssatz nicht.


Zusatzbeitrag und Prämie möglich
Ab Januar bekommen die gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge ihrer Versicherten nicht mehr selbst, sie fließen vielmehr in den Gesundheitsfonds. Daraus wird das Geld nach einem komplizierten Schlüssel an die Kassen verteilt. Kommt eine Krankenkasse mit diesem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten betragen. Der Versicherte kann in diesem Fall allerdings ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und die Kasse wechseln, ohne dass der Zusatzbeitrag fällig wird. Bezieher von Sozialhilfe bzw. Bezieher einer Grundsicherung müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Bei ALG-II-Beziehern wird der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Wirtschaftet eine Kasse rentabel, kann sie auch Beiträge an ihre Versicherten zurückerstatten.


Veränderungen beim Krankentagegeld für Selbstständige und unständig Beschäftigte
Ab dem 01. Januar 2009 gilt für freiwillig versicherte Selbständige und unständig Beschäftigte ein einheitlicher ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst allerdings grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Selbständige und unständig Beschäftigte können aber einen Krankengeld-Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abschließen. Dabei sind verschiedene Tarife möglich, die die Kassen selbst festlegen. Da die Tarife und Prämien unterschiedlich ausfallen, ist ein Vergleich zwischen den Kassen lohnenswert. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife ohne vorherige Gesundheitsprüfung anzubieten. Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, bindet sich für die Dauer von drei Jahren an seine Kasse.

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, die den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent zahlen, ändert sich beim Krankengeld nichts. Sie erhalten wie gehabt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld ab der siebten Woche.


Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird ab 01. Januar 2009 von 3.600 auf 3.675 Euro im Monat angehoben. Sie legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden.



Änderungen bei den privaten Krankenversicherungen
Private Krankenversicherer müssen einen Basistarif anbieten, der in etwa den gleichen Leistungsumfang hat, wie gesetzliche Krankenkassen. Diese Basistarife dürfen nicht teurer sein, als der jeweilige Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er liegt 2009 bei rund 570 Euro im Monat. Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, zahlt entweder weniger Beitrag oder bekommt einen Zuschuss vom Sozialamt oder vom Grundsicherungsträger. Bis zum 30. Juni 2009 können alle Privatversicherten in den Basistarif einer beliebigen Privatkasse wechseln. Mitglieder, die älter als 55 Jahre sind oder eine Rente beziehen, können jederzeit in den Basistarif ihrer Kasse wechseln. Auch für jene, die ihre Versicherung nicht mehr bezahlen können, ist ein Umstieg in den Basistarif problemlos möglich.

Neu ist die Möglichkeit für Privatversicherte, ihre sogenannten Alterungsrückstellungen mitzunehmen. Bei einem Wechsel innerhalb der Kasse bleiben die Altersrückstellungen komplett erhalten. Wechselt man zu einem anderen Versicherer, darf man die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitnehmen. Rückstellungen für bessere Leistungen, etwa beim Zahnersatz oder für die Krankenhausbehandlung bleiben dagegen beim alten Versicherer.


Gesundheitsbonus für Arbeitgebermaßnahmen
Vom Arbeitgeber bezahlte Leistungen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter müssen die betroffenen Arbeitnehmer ab dem neuen Jahr nicht mehr versteuern. Dazu zählen auch Bar-Zuwendungen für unternehmensexterne Kurse. Das können beispielsweise Ernährungs- oder Raucherentwöhnungskurse sein. Auch die Rückengymnastik zählt zu den geförderten Maßnahmen. Der Besuch im Sportstudio oder der Beitrag für den Sportverein ist allerdings nicht steuerbefreit.


Bessere Nachsorge für schwerkranke Kinder
Schwerkranke Kinder, die nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus weiter medizinisch versorgt werden müssen, haben von Januar an einen gesetzlichen Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Dieser Anspruch besteht für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren.


Hörstörungen früh erkennen
Um angeborene Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und angemessen behandeln zu können, wird eine entsprechende Untersuchung bei Neugeborenen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.



Mehr Kontrolle in der Pflegeversicherung
Ab Januar 2009 haben pflegebedürftige Patienten Anspruch auf einen Pflegeberater, der sie beim Organisieren von Hilfsleistungen unterstützt. Zudem müssen sich Pflegeeinrichtungen einem bundesweit einheitlichen Bewertungssystem stellen. Dafür haben Sozialverbände, Krankenkassen und der Bund einen Katalog von Mindeststandards bezüglich der Pflegequalität erarbeitet. Die Einhaltung dieser Standards wird benotet. Dabei steht eine "1" für "sehr gut", eine "5" für "mangelhaft". Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung soll so bis Ende 2010 entsprechend überprüft sein. Die Ergebnisse der Kontrollen sind laut Gesetz "verständlich und verbraucherfreundlich" im Internet und in der Pflegeeinrichtung zu veröffentlichen. Das gilt auch für schlechte Prüfergebnisse, die kostenpflichtige Nachprüfungen nach sich ziehen.


Ein Jahr Steuerbefreiung für Neuwagen
Wer im neuen Jahr ein Auto kauft, bleibt ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Wagen bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Für besonders schadstoffarme Autos mit den Abgasnormen "Euro-5" oder "Euro-6" gilt sogar eine zweijährige Steuerbefreiung.


Abgeltungssteuer für Kapitalerträge
Der Gesetzgeber führt zum 1. Januar die Pauschalversteuerung von Kapitalerträgen ein - die sogenannte Abgeltungssteuer. Mussten Kapitalerträge vieler Anlageprodukte bisher nur versteuert werden, wenn deren Kauf und Verkauf innerhalb von zwölf Monaten lag, gilt dies nun auch für Anlagen mit einer Haltedauer von länger als einem Jahr. Die Erträge werden dabei nicht wie bisher zum individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Vielmehr gibt es stattdessen einen für jeden einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank oder der Depotverwalter führt den Betrag an das Finanzamt ab. Sparer mit einem Einkommensteuersatz unter 25 Prozent können sich einen Teil der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Der nicht zu versteuernde Freibetrag beträgt 801 Euro (für Verheiratete: 1602 Euro). Für Erträge aus Riesterprodukten muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Dasselbe gilt für Kursgewinne von sogenannten Dachfonds.


Geldanlage - worauf man achten sollte

Dossier zur Abgeltungssteuer [boerse.ARD.de]

Rentenbesteuerung
Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente steigt 2009 von 56 auf 58 Prozent. Die Erhöhung gilt allerdings nur für Neurentner. Bei Altrentnern bleibt der Steueranteil konstant, entsprechend dem Jahr ihres Renteneintritts. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können im neuen Jahr bis zu einem Anteil von 68 Prozent (Vorjahr: 66 Prozent) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angerechnet werden (maximal 20.000 Euro, Verheiratete: maximal 40.000 Euro).


Reform der Erbschaftssteuer
Für Erbschaften gilt ab Januar eine reformierte Gesetzeslage. Grundsätzlich bleibt die Immobilie demnach erbschaftssteuerpflichtig. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder müssen aber für eine geerbte oder geschenkte Immobilie keine Steuern zahlen, wenn sie das Haus für weitere zehn Jahre nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Kinder und Enkel müssen für geerbten Wohnraum, der nicht größer als 200 Quadratmeter ist, generell keine Erbschaftssteuer bezahlen. Für darüber liegende Flächen gilt der entsprechende Freibetrag. Die Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer bezahlt werden muss, steigen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro und für Enkel auf 200.000 Euro. Firmenerbschaften sind künftig ebenfalls steuerfrei, wenn der Betrieb noch mindestens zehn Jahre fortgeführt wird, es keine Entlassungen gibt und 90 Prozent des Betriebsvermögens an die Wertschöpfung gebunden sind. Im Gegenzug zu diesen allgemeinen Erleichterungen wird der Fiskus vererbte Immobilien bei der Steuerfeststellung höher bewerten.


Zurück zur alten Pendlerpauschale
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die Kürzung der Pendlerpauschale nicht rechtens. Bis zur Neuregelung gilt bis Ende 2009 die alte Pauschale. Damit können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.



Verjährungsfrist bei Steuervergehen verdoppelt
Wer in großem Stil Steuern hinterzieht, kann ab Januar nicht mehr darauf hoffen, dass er straffrei ausgeht, wenn das Vergehen mehr als fünf Jahre zurückliegt. Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verdoppelt. Die Regelung gilt für besonders schwere Steuer-Straftaten. Darunter fallen beispielsweise ausuferndes "Schönrechnen", Fälschung von Belegen und der Missbrauch einer Amtsstellung.


Haushalthilfen und Handwerker höher steuerlich absetzbar
Ab Januar 2009 ist es möglich, höhere Beträge für Haushaltshilfen bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bisher erstattete das Finanzamt maximal 3.600 Euro Steuern zurück - 2.400 Euro für im Haushalt helfende sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 600 Euro für haushaltsnahe Dienstleister (Gärtner, Reinigungskräfte etc.) und nochmals 600 Euro für Pflege bzw. Betreuung von Familienangehörigen. Künftig werden diese drei Gruppen steuerlich zusammen betrachtet. Für sie dürfen dann in der Summe bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20 Prozent oder 4.000 Euro an gezahlten Steuern zurück. Auch für Handwerksarbeiten verdoppelt sich die Steuererstattung von 600 auf 1.200 Euro. Hier gilt ebenfalls der 20-Prozent-Ansatz.


Neue Steuervorschriften für staatlich bezahlte Tagesmütter
Tagesmütter, die vom Jugendamt oder der Gemeinde bezahlt werden, müssen ab 1. Januar mit einer Kürzung ihres Netto-Einkommens rechnen, denn ihr Bruttoeinkommen ist dann nicht mehr steuerbefreit (privat finanzierte Tagesmütter mussten bereits ihr Einkommen versteuern). Für alle Tagesmütter gilt aber eine erhöhte Betriebskostenpauschale von 300 Euro (vorher: 245,42 Euro), die bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.


Experten-Interview: Tagesmütter als Selbstständige

Abschreibungen wieder degressiv, Sonderabschreibung für KMUs
Unternehmen und Selbstständige die im nächsten und übernächsten Jahr in Neuanschaffungen investieren, könne diese schnell und damit steuergünstiger abschreiben. Der Fiskus lässt ab Januar die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 25 Prozent des Buchwertes zu. Zusätzlich erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, Sonderabschreibungen zu tätigen. Die betragen 20 Prozent des Buchwertes. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent abgeschrieben werden können. Die Regelung ist befristet für zwei Jahre.


Höherer Zuschuss für Bausparer
Bausparer können sich ab dem neuen Jahr über einen höheren Zuschuss freuen. Der Staat fördert das Bausparen künftig bis zu einer Eigenleistung von 1.200 Euro. Der Förderung selbst bleibt mit vier Prozent aber unverändert. Der Zuschuss steigt somit von 40 auf 48 Euro.


Extremistische Vereine nicht mehr gemeinnützig
Extremistische Vereine können ab Januar nicht mehr mit Steuervorteilen rechnen. Die Gesetzgeber schließt sie von der Gemeinnützigkeit aus. Solche Vereine sind damit zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.


Belege per E-Mail verschicken
Ab 2009 können Steuerpflichtige Belege auch elektronisch an das Finanzamt verschicken. Die Möglichkeit besteht zunächst nur für einzelne Aspekte der Steuererklärung wie vermögenswirksame Leistungen oder Riesterverträge und soll später auch auf die gesamte Steuererklärung ausgedehnt werden.


Online-Durchsuchung möglich
Das Bundeskriminalamt (BKA) darf ab Januar Computer heimlich durchleuchten. Die Online-Durchsuchung ist an Bedingungen geknüpft. Sie darf nur bei einer konkreten terroristischen Gefahr stattfinden und braucht zudem eine richterliche Erlaubnis. Weiterhin dürfen Ermittler nicht die Wohnung eines Terrorverdächtigen betreten, um auf seinem Computer eine Spionage-Software zu installieren, sondern müssen dafür eine Datenleitung benutzen. Die Online-Durchsuchung ist bis 2020 befristet.


Religiöse Hochzeit für Paare auch ohne standesamtlichen Trauschein
Paare, denen es vor allem um eine religiöse Hochzeit geht, können künftig auf den Gang zum Standesamt verzichten. Am 1. Januar entfällt das seit 1875 geltende Verbot, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor eine staatliche Ehe geschlossen zu haben. Damit können beispielsweise katholische Paare allein vor dem Traualtar eine Ehe schließen. Nach staatlichem Recht gilt das Paar in diesem Fall weiterhin als unverheiratet: Finanziellen und rechtlichen Vorteile einer amtlichen Ehe gibt es nicht. Gleiches gilt für Muslime oder Mitglieder anderer Religionen, die eine Ehe künftig nur religiös schließen können. Für die evangelische Kirche gilt auch künftig, dass eine staatliche Hochzeit verpflichtende Voraussetzung für eine kirchliche Eheschließung ist.


Versicherer können Leistungen nicht komplett verweigern
Versicherer können ab 2009 Leistungen nicht komplett verweigern. Wer beispielsweise wegen grober Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, musste bisher den Schaden beim Unfallgegner selbst bezahlen. Zudem ging der etwaige Teil- oder Vollkaskoschutz komplett verloren. Dieses sogenannte "Alles-oder-nichts-Prinzip" ist mit dem neuen "Versicherungsvertragsgesetz" (VVG) abgeschafft. Deshalb dürfen Versicherer die Zahlung auch nicht mehr komplett verweigern, wenn der Kunde beispielsweise unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat oder die Schadensmeldung nicht fristgerecht abgegeben hat. Der Höhe der Versicherungsleistungen richtet sich künftig in solchen Fällen nach der Schwere des persönlichen Verschuldens.


Energieausweis für alle Gebäude
Verbraucher können ab Januar vor Kauf oder Anmietung bei allen Wohngebäuden den sogenannten Energieausweis verlangen. Bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 fertig gestellt wurden. Das Dokument gibt darüber Auskunft, wie hoch der Energiebedarf der Immobile ist.


Banken müssen Verbraucherkredite transparenter machen
Banken und andere Kreditanbieter (u.a. auch Automobilfirmen und Einzelhändler) müssen bei der Vergabe von Verbraucherkrediten "die ganze Wahrheit" bezüglich der damit einhergehenden Kosten auf den Tisch legen. So muss der im Angebot angegebene effektive Jahreszins auch die Beitragszahlungen für eine Restschuldversicherung beinhalten, die bei den meisten Kreditangeboten bisher außen vor blieben. Die Anbieter müssen zudem das Kreditangebot in ein leicht verständliches, europaweit einheitliches Standardformular schreiben.


Alte Schnurlos-Telefone nicht mehr zugelassen
Besitzer alter Schnurlostelefone mit dem CT-Standard dürfen ihre Geräte ab dem 1. Januar nicht mehr verwenden. Der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur prüft stichprobenartig die Einhaltung des Verbots. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld und die sogenannten Ermittlungskosten zahlen. Im Zweifel können sich potentiell Betroffene bei der Bundesnetzagentur Auskunft holen, ob ihr Gerät unter das Verbot fällt.


Freie Wahl des Schornsteinfegers
Am 1. Januar tritt das deutsche Bundesschornsteinfegergesetz in Kraft. Das erlaubt jedem Hausbesitzer, seinen Schornsteinfeger frei zu wählen. Auch ausländische Essenkehrer können nun in Deutschland Aufträge übernehmen. Früher war allein der jeweilige Bezirkfeger für sein Gebiet verantwortlich.

Mehr Rechte für Bahnkunden
Voraussichtlich im Frühjahr 2009 soll das sogenannte Fahrgastrecht in Kraft treten. Es wird Reisenden vor allem bei großen Zugverspätungen zugute kommen: Wer sein Ziel mehr als eine Stunde später als geplant erreicht, erhält dann ein Viertel des Fahrpreises zurück. Bei mehr als zwei Stunden wird sogar die Hälfte erstattet. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Bahnunternehmen keine Schuld trifft. Auch bei Fahrkarten, die weniger als vier Euro kosten, besteht kein Anspruch.

Wer am Bahnsteig länger als 20 Minuten auf seinen Zug wartet, darf nach dieser Zeit einen anderen Zug nehmen. Ausgenommen davon sind reservierungspflichtige Züge.
Wer nachts länger als eine Stunde wartet, darf sich mit dem Taxi ans Ziel fahren lassen. Bezahlt werden allerdings nur Taxikosten bis 50 Euro. Macht eine mehr als einstündige Verspätung eine Übernachtung nötig, muss die Bahn eine kostenlose Hotelübernachtung anbieten.


Neuer Bußgeldkatalog
Vergehen im Straßenverkehr werden teurer. Vor allem die kleinen und großen Rücksichtslosigkeiten werden härter geahndet. So müssen Raser und Drängler künftig tiefer in die Tasche greifen. Doppelt so teuer wie bisher wird auch die illegal organisierte Raserei: Veranstalter heimlicher Autorennen zahlen künftig 500 Euro, Teilnehmer 400 Euro. Bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen wird der doppelte Satz fällig: Wer zum erstmalig erwischt wird, zahlt nun gleich 500 Euro, beim zweiten Mal sind es 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro. Strenger geahndet wird unter anderem auch die fehlerhafte Beladung von Fahrzeugen.

Vergehen im Straßenverkehr werden teurer. Vor allem die kleinen und großen Rücksichtslosigkeiten werden härter geahndet. So müssen Raser und Drängler künftig tiefer in die Tasche greifen. Doppelt so teuer wie bisher wird auch die illegal organisierte Raserei: Veranstalter heimlicher Autorennen zahlen künftig 500 Euro, Teilnehmer 400 Euro. Bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen wird der doppelte Satz fällig: Wer zum erstmalig erwischt wird, zahlt nun gleich 500 Euro, beim zweiten Mal sind es 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro. Strenger geahndet wird unter anderem auch die fehlerhafte Beladung von Fahrzeugen.


Verkehrssünder werden stärker zur Kasse gebeten

HU umfangreicher und zusammen mit AU
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 2006, die mit einem sogenannten On-Board-Diagnosesystem ausgestattet sind, wird künftig die Abgasuntersuchung (AU) immer zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Ab Erstzulassung April 2006 wird im Rahmen der HU auch die Elektronik überprüft.


Neue Norm für neue Wagen
Ab September bekommen neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nur noch dann die Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm 5a erfüllen.


Ende des Führerscheintourismus - mit Ausnahmen
Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis hat ab 19. Januar 2009 keine Gültigkeit, wenn der Führerschein hierzulande bereits entzogen wurde. Der ausländische Führerschein ist laut einem Gerichtsurteil (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Az.: 10 A 10851/08) jedoch weiter gültig, wenn der oder die Betroffene in dem Land, das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat, seinen Wohnsitz hat und das auch so in der Fahrerlaubnis vermerkt ist. Die Ausnahmeregelung gilt nur für den EU-Raum.


Bioanteil im Diesel steigt
Ab 2009 wird Dieselkraftstoff einen siebenprozentigen Anteil an Biodiesel enthalten. Bislang lag der Anteil bei fünf Prozent. Experten gehen davon aus, dass der neue, B7 genannte, Kraftstoff von den Motoren gut verkraftet wird. Einige befürchten aber, dass er vor allem in älteren Wagen zu Schäden führt.


Lkws sicherer machen
Lastkraftwagen, die seit dem Jahr 2000 zugelassen wurden, müssen bis Ende März 2009 mit Weitwinkelspiegeln ausgestattet werden. Damit soll der tote Winkel und damit die Gefahr von Unfall durch mangelnde Sicht nach hinten reduziert werden. Geplant ist außerdem ein Überholverbot für Lkw bei schlechtem Wetter.


Maut-Gebühr für Brummis steigt
Die Maut für Lkw wird am 1. Januar teilweise drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Fahrzeuge mit modernerer Abgastechnik zahlen dann deutlich weniger als Lkw mit hohen Emissionswerten. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr so von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer.


Kontrollfrei in die Schweiz
Bereits seit dem 12.12.2008 sind in der Schweiz die Bestimmungen des Schengener Abkommens in Kraft. Seither werden Reisende an der Grenze nicht mehr kontrolliert. Doch es gibt Ausnahmen: An Flughäfen fallen die Kontrollen erst mit Beginn des neuen Flugplans am 28.03.2009. Auch an den Grenzen zu Liechtenstein wird vorerst weiterhin kontrolliert. Das Fürstentum wird das Abkommen voraussichtlich Ende 2009 umsetzen.


Rechtslage bei Unfällen im Ausland
Welches Recht wird angewendet, wenn man im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Zumindest innerhalb der Europäischen Union lautet die Antwort bald: In der Regel das Recht des Landes, in welchem der Schaden eingetreten ist. Ist etwa ein Deutscher in Tschechien an einem Unfall beteiligt, kommt tschechisches Recht zur Anwendung. Stoßen umgekehrt ein tschechisches und ein deutsches Auto in Deutschland zusammen, gilt deutsches Recht. Geregelt ist das in der "Rom-II-Verordnung" der EU, die am 11.01.2009 in Kraft tritt.







Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

31.12.2008 15:57
#2 RE: Was kommt im Jahr 2009 auf uns zu Zitat · Antworten

Danke Micha

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