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Dieses Thema hat 32 Antworten
und wurde 258 mal aufgerufen
 
Schlagzeilen/Meldungen des Tages
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MUMIE

29.06.2008 15:24
RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · antworten

Naja - es sind wohl moderne Raubritter aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies vergessen wird und außerdem bekommst ja 0,5% Zins pro Monat, also mehr als auf dem Sparbuch.

Ich würde das Urteil abwarten und dann nach ca. 3 - 4 Wochen das Finanzamt höflich und leise aufwecken.

MUMIE

29.06.2008 15:28
RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · antworten

Die Vorläufigkeit findest Du in den Erläuterungen Deines Bescheides

da sollte stehen z.B.

Die Festsetzuhng der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig usw. usw.

Swistsmilie Bin nicht da

Forenmieze (Admin)
Beiträge: 24.946


29.06.2008 15:28
RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · antworten

Dann halt ich dat mal im Äugelein....

Danke

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